AGB - Mel B. Catering
Konditionen
Gerne unterbreitet Mel B. Catering Ihnen auf Anfrage eine individuelle Offerte für Ihren Anlass.
Rahmenbedingungen
- Materialmieten werden zu 100% weiterverrechnet
- Transporte Stadt Zürich pauschal CHF 50.–/Weg, ausserhalb CHF 1.–/km
- Die benötigte Zeit für die Menü-Besprechung wird Ihnen nicht verrechnet.
Stundenansätze
- Eventmangement CHF 120.–
- Chef de Cuisine CHF 100.–
- Koch/Köchin CHF 60.–
- Küchenangestellte CHF 45.–
- Serviceangestellte CHF 45.–
- ab Mitternacht Zuschlag von 25% pro Stunde
Getränke
- Weine, Champagner, Prosecco: +30% auf Ladenpreise
- Bier: +50% auf Ladenpreise
- Alkoholfreies: +50% auf Ladenpreise
Zahlungsbedingungen
Bei grossen oder höheren Auftragsvolumen wird je nach Anlass eine Anzahlung von CHF 2000.– bis CHF 3 000.– verlangt. Die Anzahlung ist anlässlich nach der Menüauswahl zu bezahlen. Die Restzahlung des Auftrages wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist netto innert 10 Tagen zu begleichen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Mel B. ist Anbieterin von Catering und den dazugehörenden Dienstleistungen. Mel B. Catering liefert dem Kunden Speisen und Getränke bester Qualität mit dem dazugehörenden Material und Personal an den vom Kunden gewünschten Ort.
Veranstalter
Mel B. Catering ist Lieferant für die in der Offerte vereinbarten Speisen, Getränke und Dienstleistungen. Der Kunde ist Veranstalter und für den Anlass verantwortlich. Mel B. ist berechtigt und verpflichtet, das für die Leistungserbringung nötige Personal zu engagieren.
Vertragsabschluss
Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet Mel B. dem Kunden eine Offerte betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden Catering- und weiteren Dienstleistungen. Mit der «schriftlichen» Bestätigung der Offerte durch den Kunden auch via E-Mail gilt der Auftrag als erteilt.
Vorzeitige Kündigung
Der Kunde ist berechtigt, den vorliegenden Vertrag jederzeit schriftlich zu kündigen. Trifft die Kündigung später als 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsdatum bei Mel B. Catering ein, so schuldet der Kunde eine Entschädigung von 25% des gesamten Auftragswertes. Trifft die Kündigung später als 7 Tage vor dem Leistungsdatum ein, wird 50% des Auftragswertes verrechnet. Bei Kündigungen am Vortag des Leistungsdatum werden 75% geschuldet. Erfolgt die Absage am Tag des Anlasses selber, ist der Kunde verpflichtet 100% des Auftragswertes zu entrichten.
Haftung
Mel B. Catering kann nicht für den korrekten Ablauf und das Gelingen des Anlasses verantwortlich gemacht werden. Der Kunde ist Veranstalter und hat sich um entsprechende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu bemühen. Er hält Mel B. Catering zivil- und strafrechtlich vollumfänglich schadlos. Für Schäden welche Mel B. zu verantworten hat haftet Mel B. kumulativ höchstens bis zum Auftragswert und nur bei grober Fahrlässigkeit. Folgeschäden sind von dieser Haftung ausdrücklich ausgenommen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Schweizerische Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, 2007
Mel B. Catering kann jederzeit einseitig die Geschäftsbedingungen ändern. Diese sind jeweils in der letztgültigen Version auf www.mel-b.ch abrufbar.








